Konkursberichte

Die Anwälte der Abteilung Insolvenzrecht der Hoens & Souren Keereweer werden häufig zum Konkursverwalter bestellt und treten auch oft als Verwalter bei Zahlungsvergleichen auf.

 

Bei Konkursen legen die Verwalter öffentliche Berichte vor, und zwar den ersten Bericht innerhalb von einem Monat, den zweiten binnen drei Monate, den dritten binnen sechs Monate und danach alle sechs Monate einen weiteren Bericht. Diese Berichte werden bei der Geschäftsstelle des Gerichtes hinterlegt.

Hoens & Souren Keereweer bietet Interessenten die Gelegenheit, die zwischenzeitlichen öffentlichen Berichte auf dieser Website einzusehen. Das gilt grundsätzlich für alle neuen Berichte ab 1. November 2005. Aus den auf der Website veröffentlichten Daten können keine Rechte abgeleitet werden.

Die auf diese Weise veröffentlichten Berichte finden Sie weiter unten. Sie sind alphabetisch nach den Namen der in Konkurs geratenen (juristischen) Personen (also nicht nach den Namen der Unternehmen) geordnet.

 

Mitteilung an die Gläubiger

Abweichend von dem, was man gewohnt ist, bestätigen wir Ihnen „nur“ den Eingang der Anmeldung Ihrer Forderung, indem wir eine für den Eingang unterzeichnete Durchschrift Ihrer Nachricht an Sie zurücksenden (vgl.: Paragraph 110 Absatz 2 des niederländischen Konkursgesetzes). Ihre Forderung wird nur dann in die Liste aufgenommen, wenn es in dem betreffenden Konkurs zur Ausschüttung an die Konkursgläubiger kommt und wenn besondere Umstände dies erforderlich machen.

 

Was der Konkursverwalter über den Ablauf des Konkurses erwartet, können Sie in Punkt 8.7 des öffentlichen Berichtes (Punkt XI bei Berichten im „alten“ Format) lesen. Möglicherweise können Sie auf der Grundlage dieser Erwartung Umsatzsteuer zurückverlangen.

Der erste öffentliche Bericht wird in der Regel etwa 1 Monat nach dem Urteil abgegeben, in dem der Konkurs verhängt wurde, und auf der Website veröffentlicht,.

 

Für eine Übersicht der laufenden Konkurse verweisen wir auf den niederländischsprachigen Teil der Website.

 

 
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