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Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Hoens & Souren Keereweer Advocaten betreut ihre Mandanten in juristischer Hinsicht in jener Weise, die am besten zu ihrem Unternehmen passt – je nach den Umständen von abwartend bis proaktiv, aber immer kostenbewusst. Das reicht von Problemen mit Inkassos bis hin zu Firmenübernahmen.
Unsere Expertise umfasst u. a.:
Die Gründung von juristischen Personen und der Kapitalschutz (Volleinzahlung von Geschäftsanteilen, Nachgründung, Finanzierung aus Konzerngesellschaften), Übernahmen (Transaktionen von sowohl Geschäftsanteilen / Aktien als auch von Aktivvermögenswerten), Beschlussfassung innerhalb von und Vertretung von juristischen Personen, Anteilszertifizierung, Aktionärs- und Stimmvereinbarungen, Gesellschafterverträge, Jahresabschlussrecht, entgegen gesetzte Interessen, allerlei Streitigkeiten innerhalb von Personengesellschaften und juristischen Personen, darunter Verfahren vor der niederländischen Unternehmenskammer sowie Organisations-, Konzern- und Mitspracherecht.
Daneben behandeln wir auch die unterschiedlichsten Formen von Haftungsfragen wie die Haftung von Vorstandsmitgliedern, faktischen Führungskräften, Aufsichtsräten (und Gesellschafter / Aktionäre), Banken, Versicherern, Haftung von Hilfspersonen und Produkthaftung.
Wir haben eine umfassende praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Dabei richten wir uns sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeber. Die Arbeitskonflikte werden bei uns schnell und energisch in Angriff genommen, damit sie zu einem guten Ende geführt werden.
Sie sollten uns jedoch auch dann einschalten, wenn ein solcher Konflikt erst droht oder schlummert. Denn gerade im frühzeitigen Stadium lassen sich solche Streitigkeiten noch relativ einfach in auf den rechten Weg bringen.
Außer mit Arbeitskonflikten und Regelungen beim Personalabbau beschäftigen wir uns auch mit der Beratung über spezifische Arbeitsverträge, flexible Arbeitsbeziehungen wie Entsendung, Arbeitsumstände, Arbeitsunfälle, internationales und europäisches Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht, Mitspracherecht, Recht der sozialen Sicherheit (vor allem für Arbeitgeber) und besondere Bedingungen wie die Wettbewerbsklausel.
Bei Pensionsfragen machen wir Sie gerne mit Sachverständigen auf diesem Gebiet bekannt, mit denen wir gute Erfahrungen haben.
Sowohl bei Konflikten als auch bei Fragen über Ihre Rechtsposition sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir beraten sowohl Behörden als auch Beamten.
zurück zu den RechtsgebietenFast all unsere Anwälte haben eine besonders umfassende Erfahrung als Konkurs- und Vergleichsverwalter.
Diese vielseitigen Erfahrungen auf dem Gebiet von Insolvenzen bietet uns die Möglichkeit, auch bei drohenden Konkursen zu beraten, also dann, wenn es „Fünf vor Zwölf“ ist. Man denke da z. B. an Sanierungsoperationen und Durchstartverfahren, aber auch an die Frage, was Unternehmer, Vorstände, Muttergesellschaften und Dritte noch machen dürfen und was nicht mehr erlaubt ist. In dieser Phase beraten wir auch über die Verhinderung von persönlicher Haftung von Vorstandsmitgliedern. Wenn der Konkurs schon vorliegt, beraten wir unter anderem über Streitigkeiten mit dem Konkursverwalter und die Haftung von Vorstandsmitgliedern und gehen dabei, wenn es sein muss, auch vor Gericht. Drei Partner unserer Kanzlei sind Mitglied des niederländischen Vereins von Insolvenzrechtsanwälten INSOLAD. Für nähere Informationen über INSOLAD klicken Sie hier.
Bei diesem Rechtsgebiet geht es vor allem um das Verhältnis zwischen dem Financier oder einer Bank und dem Unternehmer. Wir beraten Sie u. a. über das Verhältnis zwischen diesen Parteien sowohl auf Grund des Finanzierungsvertrages als auch hinsichtlich der allgemeinen Bankbedingungen, Sicherheitsleistungen wie Unterpfand, Hypothek und Bürgschaften, persönlicher Haftung, Rückgriff, (Bank-)Garantien, nachrangige Darlehen, Fragen der Verrechnung, Bankhaftung, Factoring und Leasingverträge in den einzelnen Formen.
zurück zu den RechtsgebietenInkassos werden von unseren Anwälten schnell und effektiv in Angriff genommen. Das gilt für Einzelfälle, aber auch für Inkassoserien. Für solche Fälle lassen sich Sätze pro Handlung – also nicht pro Stunde – problemlos aushandeln.
zurück zu den RechtsgebietenUnsere Kanzlei berät und geht gerichtlich vor auch auf Gebieten, die für ICT-Unternehmen wichtig sind, z. B. flexible Arbeitsbeziehungen (Entsendung usw.), spezifische Allgemeine Bedingungen und Streitigkeiten um das Urheberrecht.
zurück zu den RechtsgebietenDiese Praxis umfasst allerhand zivilrechtliche Themen und Aspekte. Ein wichtiger Teil ist das Aufsetzen und Beurteilen von Verträgen – sowohl die Allgemeinen Bedingungen als auch spezifische Vereinbarungen wie Kaufverträgen und den unter den übrigen Expertisen unserer Kanzlei genannten Verträgen.
zurück zu den RechtsgebietenWir stehen Ihnen bei Konflikten auf dem Gebiet des Marken-, Modell- und Züchterrecht zur Seite. Weil Sie mit Ihrer Zeit gehen, sollten Sie all diese Aspekte berücksichtigen, um Ihren Firmen-, Domainnamen oder Ihr Produkt gegen Missbrauch oder Diebstahl zu schützen. Sie sollten sich daher vorher fachkundig beraten lassen.
zurück zu den RechtsgebietenUnsere Kanzlei ist Ihnen gerne bei der Realisierung von Immobilienprojekten und bei Streitigkeiten darüber behilflich – sowohl bei den gewöhnlichen als auch bei Schiedsgerichten. Auf dem Gebiet des Baurechts haben wir umfassende Erfahrungen mit Ausschreibungs- und Schiedsverfahren sowie mit Werkverträgen. Wo es um das Immobilienrecht geht, können wir Sie u. a. beim Kauf und Verkauf von Immobilien zur Seite stehen. Darüber hinaus behandeln wir auch Angelegenheiten im Bereich des Mietrechts – vor allem für Betriebsräume. Auch sind Sie bei uns richtig mit Ihren Fragen auf dem Gebiet von Eigentumsverhältnissen, Nachbarrecht, Servituten, Erbpacht, Wohnungs- und Teileigentumsrecht u. ä.
zurück zu den RechtsgebietenEine Reihe von Anwälten unserer Kanzlei ist besonders erfahren auf dem Gebiet des Familierechts. Dieses Recht befasst sich mit u. a. Ehescheidungen, Umgangsregelungen, Unterhaltszahlungen, elterlicher Gewalt, Anerkennung der Vaterschaft, Adoption, Auseinandersetzungen, Auflösung von Lebenspartnerschaften, Vormundschaft usw. In Fragen des Familienrechts setzen die Anwälte unserer Kanzlei oft auch auf die Mediation. Mehr dazu finden Sie unter “Mediation”. Selbstverständlich lassen wir bei solchen Fällen die Emotionen, die oft eine große Rolle spielen, nicht außer Betracht.
zurück zu den RechtsgebietenBei der Mediation versucht man, Konflikte mit Hilfe eines neutralen Vermittlers – des Mediators - zu lösen. Dieser Mediator kommt nicht zu einem Urteil, sondern er begleitet die Verhandlungen der Parteien. Er hilft ihnen, selbst zu einer guten Lösung für ihr Konflikt zu kommen, und er sorgt dafür, dass das Verfahren ehrlich verläuft. So hat er z. B. zu verhindern, dass eine der Parteien von der anderen unter Druck gesetzt wird. Bei der Mediation geht es oft um Parteien, die eine geschäftliche oder familierechtliche Beziehung zueinander haben und einsehen, dass es für sie wichtig ist, diese Beziehung aufrecht zu erhalten oder sie in einer angemessenen und redlichen Weise mit einem anderen Inhalt zu versehen. Man denke z. B. an Eheleute, die sich trennen wollen, oder an Unternehmen, die sich gegenseitig mit Dienstleistungen versorgen. Klicken Sie hier für weitere Informationen über Mediation.
zurück zu den RechtsgebietenIn unserer Kanzlei sind viel spezialisiertes Know-how und eine besonders gründliche Erfahrung auf dem Gebiet des Verletzungsschadensrechts vorhanden. Dabei geht es vor allem um Verletzungsschäden, die die Folge sind von Verkehrsunfällen und Berufsfehlern von Krankenhausmitarbeitern, Ärzten, Rechtsanwälten oder Notaren sowie um Schäden, die während der Ausübung des Berufs oder bei sportlicher Betätigung entstanden sind. RA Jaap Keereweer ist Mitglied des Spezialistenverbandes von Verletzungsschadensanwälten LSA. Nur Rechtsanwälte, die die Post-Promotions-Ausbildung an der niederländischen Grotius-Akademie erfolgreich bestanden haben und danach den vom LSA gestellten Anforderungen der ständigen Weiterbildung entsprechen, können vollständiges Mitglied des LSA sein. Herr RA Jaap Keereweer ist außerdem Mitglied des ASP, des einzigen niederländischen Verbands von Rechtsanwälten für Opfer von Personenschäden. Mitglieder dieses Verbandes können nur erfahrende Verletzungsschädensanwälte sein, die in Verletzungsschadensfällen ausschließlich für die Opfer auftreten. Dadurch können Sie als Opfer sicher sein, dass Ihr Anwalt keine Beziehung mit irgend einer Versicherungsgesellschaft unterhält oder unterhalten will. Denn es sind meistens Versicherungsgesellschaften, die (eine der) Gegenparteien von Opfern von z. B. Verkehrs- oder Betriebsunfällen oder von anderen Fällen von Verletzungsschäden sind, bei denen ein Krankenhaus, ein Arzt, Anwalt, Notar, ein anderer Betrieb oder eine andere Einrichtung die Gegenpartei des Opfers ist. Unsere Kanzlei ist mit dem Prüfzeichen für Verletzungsschäden ausgestattet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.stichtingkeurmerkletselschade.nl.
zurück zu den RechtsgebietenWir beraten medizinische Spezialisten bei Konflikten mit Krankenhäusern und verfügen über Kenntnisse des medizinischen Disziplinarrechts.
zurück zu den RechtsgebietenStrafrecht
Wenn Sie oder oder Ihr Unternehmen im Verdacht stehen, einen Verstoß oder eine Straftat begangen zu haben, dann haben Sie es mit dem Strafrecht zu tun. Ihr Prozessgegner ist dann der Staatsanwalt, und der verfügt über viel mehr Mittel und Wege als Sie.
zurück zu den RechtsgebietenSollten Sie in Gewahrsam genommen oder vorgeladen worden sein, oder haben Sie sich bei der Polizei zu einem Verhör zu melden, dann haben Sie ein Recht auf einen guten, auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt, und Sie haben auch ein Interesse an dessen Hilfe. Egal, ob es sich um einen leichten Verstoß oder eine schwere Straftat handelt, wir stehen Ihnen immer gerne zur Seite.
Auch auf mehreren anderen, auf dieser Seite nicht genannten Rechtsgebieten können wir Ihnen oft sehr gut behilflich sein. Man denke da unter anderen an alle Formen des Prozessrechts, darunter die Revision bei Insolvenzsachen, Franchise-Beziehungen, Vertriebsvereinbarungen, das Pachtrecht, das Verwaltungsrecht (darunter das Raumordnungs- und das Nachbarrecht). Sie können sich immer unverbindlich bei uns danach erkundigen, ob wir Ihnen behilflich sein können. Und wenn wir unzureichende Kenntnisse im eigenen Haus haben sollten, verweisen wir Sie gerne an andere spezialisierte Kollegen weiter.
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Was behandeln wir nicht?
Ausländerrecht und Revisionsverfahren (außer im Bereich des Insolvenzrechts).
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