Die Beschwerderegelung bei Hoens & Souren Keereweer Advocaten

  1. Bei Beanstandungen über Anwälte und andere bei und für uns arbeitende Personen wenden Sie sich bitte an unseren Beschwerdefunktionär. Dies ist sowohl mündlich als auch schriftlich (u. a. über E-Mail) möglich.
  2. Der Beschwerdefunktionär wird Ihre Beanstandung abwickeln und wenn möglich versuchen, eine Lösung Ihrer Beanstandung herbeizuführen.
  3. Sollte keine Lösung gefunden werden, so können der Beschwerdeführer und die Kanzlei gemeinsam die Vorlage der Beanstandung an z. B. eine Schlichtungsstelle oder das Amtsgericht („Kantongerecht“) vereinbaren – ungeachtet der Möglichkeit für den Beschwerdeführer, das Gericht oder disziplinarrechtliche Instanzen anzurufen.
  4. Der erste Beschwerdefunktionär unserer Kanzlei ist Herr RA J. Keereweer, der zweite Beschwerdefunktionär ist Herr RA F. Th. P. Van Voorst.


Sie können den Text hier auch downloaden.

Hoens & Souren Keereweer Advocaten

Postbus 7191
2701 AD Zoetermeer

T: +31 (0)79-3420 250
F: +31 (0)79-3410 519

E-mail: info@hslaw.nl

Bezoekadres
Houtsingel 77
2719 EA Zoetermeer
(wijk 19)