Die Beschwerderegelung bei Hoens & Souren Keereweer Advocaten
- Bei Beanstandungen über Anwälte und andere bei und für uns arbeitende Personen wenden Sie sich bitte an unseren Beschwerdefunktionär. Dies ist sowohl mündlich als auch schriftlich (u. a. über E-Mail) möglich.
- Der Beschwerdefunktionär wird Ihre Beanstandung abwickeln und wenn möglich versuchen, eine Lösung Ihrer Beanstandung herbeizuführen.
- Sollte keine Lösung gefunden werden, so können der Beschwerdeführer und die Kanzlei gemeinsam die Vorlage der Beanstandung an z. B. eine Schlichtungsstelle oder das Amtsgericht („Kantongerecht“) vereinbaren – ungeachtet der Möglichkeit für den Beschwerdeführer, das Gericht oder disziplinarrechtliche Instanzen anzurufen.
- Der erste Beschwerdefunktionär unserer Kanzlei ist Herr RA J. Keereweer, der zweite Beschwerdefunktionär ist Herr RA F. Th. P. Van Voorst.
Sie können den Text hier auch downloaden.